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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel27. Juni 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Energieversorgungssicherheit: Kommission begrüßt rasche Annahme neuer Vorschriften für die Gasspeicherung

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© Union européenne, 2021

Die heute verabschiedeten neuen Rechtsvorschriften für die Gasspeicherung werden die Gasversorgungssicherheit der EU für den bevorstehenden und folgende Winter erhöhen. Vor dem Hintergrund der drohenden Lieferunterbrechungen durch Russland schreibt die EU-Verordnung über die Gasspeicherung vor, dass die europäischen Gasreserven vor dem Winter wiederaufgefüllt werden müssen und ihre Verwaltung vor Einmischungen von außen geschützt werden muss. Die neuen Vorschriften sehen insbesondere vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis November dieses Jahres ihre Speicheranlagen zu 80 % und in den Folgejahren zu 90 % ihrer Kapazität befüllen müssen.

Dank der Bereitschaft des Parlaments und des Rates, den Legislativvorschlag angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine umgehend zu prüfen, wurden die Vorschriften in Rekordzeit angenommen. 

Die für Energie zuständige EU-Kommissarin Kadri Simson begrüßte die Annahme auf der Tagung des Rates „Energie“ in Luxemburg und erklärte:

„Ich möchte würdigen, wie positiv und konstruktiv das Parlament und der Rat mit diesem Vorschlag umgegangen sind. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis zur Einheit, Entschlossenheit und Schnelligkeit der EU angesichts der Bestrebungen des Kreml, seine Gasexporte als Waffe einzusetzen. Es ist nun von entscheidender Bedeutung, dass wir auf die Verwirklichung der neuen Zielvorgaben für die Speicherung drängen und unsere Vorsorge für den Fall einer weiteren Verschlechterung der Lage verbessern.“

Nach den neuen Rechtsvorschriften sind die 18 Mitgliedstaaten mit unterirdischen Gasspeicheranlagen verpflichtet, bis zum 1. November 80 % ihrer Speicherkapazität zu befüllen – und werden angehalten, das Ziel von 85 % ihrer Speicherkapazität anzustreben. In den kommenden Jahren wird die Zielvorgabe bei 90 % liegen. Mitgliedstaaten ohne eigene Speicherinfrastruktur sind verpflichtet, im Geiste der Solidarität bilaterale Vereinbarungen zu treffen, damit ausreichende Mengen für den Einsatz in Nachbarländern gespeichert werden können. Gasspeicheranlagen gelten nun als kritische Infrastrukturen, und alle Speicheranlagenbetreiber in der EU müssen ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen, um das Risiko der Einmischung von außen zu verringern.

Hintergrund:

Die Kommission hat am 23. März einen Legislativvorschlag über Verpflichtungen für eine Mindestbevorratung mit Gas vorgelegt, um die Sicherheit der Versorgung zu angemessenen Preisen für den nächsten Winter und darüber hinaus zu gewährleisten. Die neue Verordnung war eine rasche Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine und die Forderung der Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles, durch koordinierte Nachfüllung eine ausreichende Befüllung der Gasspeicher für den Winter zu gewährleisten.

Am 24. und 25. März 2022 beauftragte der Europäische Rat den Rat, die Vorschläge der Kommission zu prüfen, und erkannte an, dass so bald wie möglich mit der Wiederauffüllung der Gasspeicher in der gesamten Union begonnen werden sollte. Am 5. April stimmte das Parlament für die Einleitung eines Schnellverfahrens für die Annahme der Vorschriften.  

Die heutige förmliche Billigung durch die EU-Energieministerinnen und ‑minister erfolgte im Anschluss an ein positives Votum des Europäischen Parlaments in der vergangenen Woche. Die neue Verordnung über die Gasspeicherung ist nun förmlich angenommen und wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. 

Weitere Informationen:

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Juni 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg