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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel2. Februar 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 13 Min

Ukraine: Kollegium der Kommissionsmitglieder reist zu Gesprächen über die Unterstützung durch die EU und die sektorale Zusammenarbeit nach Kiew

Visit of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, to Ukraine

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, ist heute in Begleitung von 15 Kommissionsmitgliedern erstmals zu einem Treffen zwischen dem Kollegium und der ukrainischen Regierung nach Kiew gereist. Die Begegnung findet parallel zum Gipfel EU-Ukraine statt, dem ersten Treffen dieser Art seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Zuerkennung des Kandidatenstatus.

Das Treffen zwischen dem Kollegium und der ukrainischen Regierung verdeutlicht nachdrücklich die fortgesetzte Entschlossenheit der EU, der Ukraine so lange wie nötig zur Seite zu stehen, unter anderem mit einem neuen Hilfspaket in Höhe von 450 Mio. EUR für 2023, das Präsidentin von der Leyen angekündigt hat. Damit beläuft sich die Unterstützung, die die EU, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen seit Beginn von Russlands Krieg für die Ukraine bereitgestellt haben, auf insgesamt rund 50 Mrd. EUR. Darüber hinaus arbeitet die Kommission auf einen Beitrag von 1 Mrd. EUR für einen schnellen Wiederaufbau hin. 

Präsidentin von der Leyen sagte dazu: „Mit dem Besuch des Kollegiums in Kiew sendet die EU heute eine sehr klare Botschaft an die Ukraine und über die Ukraine hinaus, dass wir geschlossen Stärke und Entschlossenheit angesichts der brutalen Aggression Russlands zeigen. Wir werden die Ukraine weiterhin unterstützen, und zwar so lange, wie es nötig ist. Und wir werden Russland weiterhin einen hohen Preis auferlegen, bis es seinen Angriffskrieg einstellt. Die Ukraine kann darauf zählen, dass Europa dabei hilft, die Ukraine wiederaufzubauen und zu einem widerstandsfähigeren Land zu machen, das auf dem Weg zum EU-Beitritt voranschreitet.“

Am Vorabend des Gipfels EU-Ukraine wurde auf dem Treffen zwischen Kollegium und Regierung in Kiew unter dem gemeinsamen Vorsitz von Präsidentin von der Leyen und Ministerpräsident Schmyhal über die laufende Unterstützung der EU für die Ukraine in verschiedenen Bereichen wie Finanzen, humanitäre Hilfe, Energie, Budgethilfe, diplomatische Kontakte sowie über die Reformbemühungen der Ukraine auf ihrem Weg zum EU-Beitritt Bilanz gezogen. Zudem wurden weitere Schritte zum Ausbau der sektoralen Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen skizziert. Präsidentin von der Leyen traf auch mit Präsident Selenskyj zusammen, um wichtige Fragen der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine zu erörtern.

Weitere Soforthilfe und Vorbereitung auf den Wiederaufbau

Nachdem am 17. Januar 2023 die erste Tranche von 3 Mrd. EUR der für 2023 vorgesehenen Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für die Ukraine von bis zu insgesamt 18 Mrd. EUR ausgezahlt wurde, kündigt die Kommission heute ein neues Unterstützungspaket in Höhe von 450 Mio. EUR an, darunter 145 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und 305 Mio. EUR für die bilaterale Zusammenarbeit, um den schnellen Wiederaufbau der Infrastruktur zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu erhöhen und den Reformprozess zu unterstützen.

Die Kommission bekräftigte gegenüber der ukrainischen Regierung, dass die Einrichtung des Sekretariats der Geberkoordinierungsplattform (Multi-agency Donors Coordination Platform) in Brüssel gut voranschreitet und die Vorbereitung von Abordnungen aus G7-Ländern und anderen Partnerländern im Gange ist. Dieser Ankündigung vorangegangen war die erste Sitzung des Lenkungsausschusses der Geberkoordinierungsplattform am 26. Januar, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der G7 im Dezember mit der ukrainischen Regierung verständigt hatten. Die Koordinierungsplattform wird entscheidend dazu beitragen, den Bedarf und die Ressourcen für die Instandsetzungs-, Wiederherstellungs- und Wiederaufbaubemühungen der Ukraine aufeinander abzustimmen. Sie wird gemeinsam von der EU, der Ukraine und den USA geleitet und bei ihrer Arbeit vom technischen Sekretariat unterstützt, wobei ein Büro bei der Kommission in Brüssel und ein Büro bei der ukrainischen Regierung in Kiew angesiedelt ist.  

Am Rande des Treffens schlossen Präsidentin von der Leyen und Premierminister Schmyhal eine strategische Partnerschaft für Biomethan, Wasserstoff und andere synthetische Gase. Mit der entsprechenden Vereinbarung wird die laufende Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine im Energiebereich auf erneuerbare Gase wie Biomethan, Wasserstoff und andere synthetische und nachhaltig erzeugte Gase ausgeweitet. Beide Seiten bekräftigen darin ihre Verpflichtung, die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe, insbesondere von russischem Gas, zu verringern und auf Klimaneutralität hinzuarbeiten.

Ferner wurde auf dem Treffen zwischen Kollegium und Regierung der unmittelbare Bedarf der Ukraine vor Ort, insbesondere im Energiesektor, nach dem gezielten Beschuss zentraler Energieinfrastruktur erörtert. Das EU-Katastrophenschutzverfahren, dem sich die Ukraine voraussichtlich in diesem Jahr anschließen wird, erleichtert die Lieferung von 2400 weiteren Generatoren. Seit Beginn des Krieges waren bereits 3000 Generatoren geliefert worden. Der von der Energiegemeinschaft auf Ersuchen der Europäischen Kommission eingerichtete Fonds zur Unterstützung des Energiesektors der Ukraine, der der Deckung des unmittelbaren Bedarfs im Energiesektor dient, hat bereits ein Volumen von über 157,5 Mio. EUR erreicht. Die EU hat vor kurzem eine Vereinbarung über die Bereitstellung der verbleibenden 15 Millionen von insgesamt 35 Millionen für die Ukraine beschafften LED-Lampen unterzeichnet, deren Lieferung bereits begonnen hat.

Reformen und weitere sektorale Zusammenarbeit zur Annäherung der Ukraine an die EU

Mittelpunkt der Gespräche bildeten auch auf die Reformprioritäten und die Schritte, die erforderlich sind, um die Ukraine bei der weiteren Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an das EU-Recht zu unterstützen. Zuvor war heute der Analysebericht der Kommission veröffentlicht worden, der die Stellungnahme der Kommission zum Antrag der Ukraine auf EU-Mitgliedschaft ergänzt.

Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, die Ukraine bei der weiteren Ausschöpfung des Potenzials des Assoziierungsabkommens, einschließlich des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA), zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der vorrangige Aktionsplan für den Zeitraum 2023-2024, in dem die Schlüsselbereiche für die Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens dargelegt werden, den Fahrplan für die Verbesserung des Zugangs der Ukraine zum Binnenmarkt darstellen. Die Kommission hat auch ein technisches Hilfspaket für das Abkommen betreffend die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) angekündigt.

Zur Unterstützung der Ukraine hat die Kommission zudem weitere Handelserleichterungen vorangebracht, insbesondere die Aussetzung der Importzölle auf ukrainische Ausfuhren, und wird nun die Verlängerung dieser Maßnahmen über das Jahr 2023 hinaus vorschlagen. Die Einrichtung von Solidaritätskorridoren hat die Ukraine ebenfalls dabei unterstützt, ihre Waren zu exportieren und benötigte Waren einzuführen, wobei bereits über 23 Mio. Tonnen Getreide und verwandte Erzeugnisse über diese alternativen Routen befördert wurden.

Im Bereich des Roamings begrüßte die Kommission, dass Betreiber aus der EU und der Ukraine ihre freiwilligen Maßnahmen, die erschwingliche oder kostenlose Anrufe zwischen der EU und der Ukraine ermöglichen, um sechs Monate verlängert haben. Dank dieser Regelung verfügen rund 4 Millionen Kriegsflüchtlinge, die in der EU Zuflucht suchen, über erschwingliche Verbindungen. Die neue Regelung gilt nun auch für Anrufe an Festnetznummern in der Ukraine sowie für neue Arten von Betreibern. Parallel dazu wurde vereinbart, die Ukraine in die EU-Zone „Roaming zu Inlandspreisen“ aufzunehmen, sobald die vollständige Umsetzung des EU-Besitzstands in diesem Bereich gewährleistet ist.

Die Kommission kündigte ferner an, dass sich die Ukraine an wichtigen EU-Programmen beteiligen wird. Die Kommission und die Ukraine haben heute ein Abkommen zur Assoziierung der Ukraine an das Binnenmarktprogramm unterzeichnet. Dieses Abkommen bietet der Ukraine Unterstützung für Unternehmen, einen erleichterten Marktzugang, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen, nachhaltiges Wachstum und Internationalisierung. Es wird der Ukraine ermöglichen, sich an spezifischen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des KMU-Förderprogramms sowie an Initiativen wie „Erasmus für junge Unternehmer“ und dem Enterprise Europe Network zu beteiligen. Es wird auch nationalen Produzenten von Statistiken die Möglichkeit bieten, Finanzmittel für die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken zur Beobachtung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und territorialen Lage zu beantragen.

In Kürze werden Gespräche aufgenommen über die Beteiligung der Ukraine an anderen wichtigen EU-Programmen wie der Fazilität „Connecting Europe“, mit denen die Ukraine dabei unterstützt werden kann, ihre Energie-, Verkehrs- und digitale Infrastruktur mit der EU zu verbinden.

Die Assoziierung der Ukraine an das Programm „Horizont Europa“ und das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Förderung des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems. Die Kommission hat heute angekündigt, dass sie bis Mitte 2023 ein neues Horizont-Europa-Büro in Kiew eröffnen wird. Es wird EU-Finanzierungsmöglichkeiten fördern, ukrainische Forscher und Innovatoren technisch unterstützen und Netze zwischen ukrainischen und europäischen Institutionen stärken.

Das Kollegium erörterte mit der ukrainischen Regierung die Unterstützung der Ukraine durch die EU beim hochwertigen, nachhaltigen und inklusiven Wiederaufbau ihrer Städte mithilfe der Gemeinschaft des Neuen Europäischen Bauhauses. Im März wird das Neue Europäische Bauhaus gemeinsam mit ukrainischen Partnern (Bürgermeisterkonvent Ost, Ro3kvit, ReThink) ein Programm zum Kapazitätsaufbau für ukrainische Gemeinden auf den Weg bringen, mit dem der Wiederaufbau vorbereitet werden soll. Diese und andere Aktivitäten des Neuen Europäischen Bauhauses in der Ukraine werden durch eine neue Initiative namens „Phoenix“ gefördert. Damit soll spitzentechnologisches Know-how der Gemeinschaft des Neuen Europäischen Bauhauses auf dem Gebiet des erschwinglichen und nachhaltigen Wiederaufbaus entwickelt und ukrainischen Städten zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen ukrainische Städte mit gleichgesinnten Städten in der EU vernetzt werden, um Erfahrungen über ihren Weg zur Klimaneutralität und zur Steigerung der Energieeffizienz auszutauschen. Dabei werden Mittel aus der Horizont-Europa-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte und dem LIFE-Programm mit einer sofortigen Mobilisierung von mindestens 7 Mio. EUR für diese vorbereitenden Maßnahmen kombiniert.

Hintergrund

Der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat unermessliches menschliches Leid und massive Zerstörungen in Städten und Gemeinden verursacht. Zusätzlich zur Soforthilfe, zur humanitären Hilfe und zur militärischen Hilfe hat die Union unverzüglich Mittel mobilisiert, um den ukrainischen Staat bei der Aufrechterhaltung seiner wesentlichen Funktionen zu unterstützen.

Die EU nimmt seit Beginn der Invasion Menschen auf, die infolge der ungerechtfertigten Invasion der Ukraine durch Russland auf der Flucht sind, und unterstützt sie. Am 4. März 2022 hat die EU erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Menschen, die vor dem Krieg in die EU fliehen, ihr Recht auf Aufenthalt, Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung wahrnehmen können. Bislang hat die EU rund 4 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Die Kommission hat auch eine Solidaritätsplattform eingerichtet und den Zehn-Punkte-Plan für die Ukraine vorgelegt, um die einschlägigen Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen abzustimmen und gezielte Unterstützung für die Aufnahme von Flüchtlingen, die vor der russischen Invasion fliehen, zu leisten. Im Oktober letzten Jahres hat die Kommission zudem die Pilotinitiative „EU-Talentpool“ ins Leben gerufen, um Menschen, die vor der Invasion fliehen, dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz in der EU zu finden.

Um die Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, hat die Kommission auch den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) angestoßen. Mit CARE wurde ein Höchstmaß an Flexibilität in der Kohäsionspolitik eingeführt, damit die Mitgliedstaaten die für den Zeitraum 2014-2020 verfügbaren Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen in Bereichen wie Renovierung und Anpassung von Aufnahmezentren oder Unterkünften, Bereitstellung mobiler Krankenhäuser, Sanitär- und Wasserversorgung sowie beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung nutzen können.

Darüber hinaus ermöglicht CARE den Mitgliedstaaten die rasche Auszahlung von Mitteln durch eine vereinfachte Zahlung von 100 EUR pro Person und Woche über einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen, um die unmittelbaren Bedürfnisse von Flüchtlingen an Verpflegung, Unterbringung, Kleidung und Transportkosten zu decken. CARE sieht auch die Möglichkeit vor, aus dem Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen materielle Basisunterstützung wie die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Kleidung zu leisten.

Über diese Initiativen wurden bis zu 17 Mrd. EUR für die Mitgliedstaaten bereitgestellt, die rund 4 Millionen Menschen aufgenommen und unter vorübergehendem Schutz gestellt haben.

Unterstützung leistete die Europäische Kommission auch den nationalen Bildungssystemen, was dazu beigetragen hat, dass bislang fast 740 000 Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine fliehen mussten, in 26 EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein Kindergärten oder Schulen besuchen können. Die Kommission hat im Rahmen des Programms „Erasmus+“ größtmögliche Flexibilität ermöglicht, damit sowohl Maßnahmen zur Integration ukrainischer Flüchtlinge als auch zur Förderung europäischer Werte oder zur Bekämpfung von Desinformation und Falschmeldungen Fördermittel erhalten können.

Die EU hat ferner beschlossen, die Kooperationsprogramme mit Russland und Belarus auszusetzen und 26,2 Mio. EUR, die ursprünglich für Projekte mit diesen beiden Ländern vorgesehen waren, in die verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit der Ukraine und der Republik Moldau fließen zu lassen. Die EU hat außerdem Änderungen am Rechtsrahmen von 15 Programmen der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit vorgenommen, die durch die russische Invasion unterbrochen wurden, damit Projekte von den Mitgliedstaaten unter anderem zur Unterstützung von Flüchtlingen weiter durchgeführt werden können.

Seit Beginn des Krieges beläuft sich die Gesamthilfe von Team Europa, die der Ukraine von der Europäischen Union, den EU-Mitgliedstaaten und den europäischen Finanzinstitutionen zugesagt wurde, auf rund 50 Mrd. EUR. Darin enthalten sind:

  • über 30 Mrd. EUR an finanzieller Hilfe, Budgethilfe, Soforthilfe und humanitärer Hilfe aus dem EU-Haushalt, darunter bis zu 25,2 Mrd. EUR an Makrofinanzhilfe für 2022 und 2023, 
  • von der EU und den EU-Mitgliedstaaten mobilisierte bilaterale finanzielle und humanitäre Hilfe im Wert von insgesamt 7,8 Mrd. EUR,
  • über 82 000 Tonnen an Hilfe in Form von Sachleistungen im geschätzten Wert von über 500 Mio. EUR, die der Ukraine von den EU-Mitgliedstaaten und Partnern über das Katastrophenschutzverfahren der Union geliefert wurden,
  • militärische Unterstützung im Wert von 12 Mrd. EUR, wovon 3,6 Mrd. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität bereitgestellt werden.

Im Nachgang zum Beschluss des Europäischen Rates vom Juni 2022, der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zu gewähren, wird die Kommission über die Fortschritte der Ukraine bei der Umsetzung der Reformprioritäten Bericht erstatten, die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag des Landes auf Mitgliedschaft in der EU als Teil des nächsten Erweiterungspakets, das voraussichtlich im Herbst 2023 veröffentlicht wird, genannt sind.

Weitere Informationen

Website - EU und Ukraine Seite an Seite

Factsheet – Solidarität der EU mit der Ukraine – Treffen zwischen dem Kollegium der Kommissionsmitglieder und der ukrainischen Regierung

Factsheet: Solidarität der EU mit der Ukraine

Factsheet – Ukraine: Horizont-Europa-Büro in Kiew

Factsheet – Ukraine: Unterstützung für Forschung und Innovation

Erklärung von Präsidentin von der Leyen auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj 

Zitate

Mit dem Besuch des Kollegiums in Kiew sendet die EU heute eine sehr klare Botschaft an die Ukraine und über die Ukraine hinaus, dass wir geschlossen Stärke und Entschlossenheit angesichts der brutalen Aggression Russlands zeigen. Wir werden die Ukraine weiterhin unterstützen, und zwar so lange, wie es nötig ist. Und wir werden Russland weiterhin einen hohen Preis auferlegen, bis es seinen Angriffskrieg einstellt. Die Ukraine kann darauf zählen, dass Europa dabei hilft, die Ukraine wiederaufzubauen und zu einem widerstandsfähigeren Land zu machen, das auf dem Weg zum EU-Beitritt voranschreitet.

Präsidentin Ursula von der Leyen - 02/02/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Februar 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg