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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel8. April 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 6 Min

Ukraine: EU erleichtert koordinierte Maßnahmen von Telekommunikationsbetreibern, damit Flüchtlinge den Kontakt nach Hause halten können

Symbolic -  European and Ukrainian flags

Heute haben Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und in der Ukraine auf einer Online-Veranstaltung eine gemeinsame Erklärung zu ihren koordinierten Bemühungen unterzeichnet, kostengünstige oder kostenlose Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der EU und der Ukraine auf einer stabilen Basis zu ermöglichen. Die Kommission und das Europäische Parlament haben diese gemeinsame Erklärung unterstützt und begrüßen, dass diese nun von 27 Betreibern – und es kommen weitere hinzu – in der EU und in der Ukraine unterzeichnet wurde, darunter mehreren EU-weit tätigen Gruppen, sowie dem Verband mehrerer Betreiber virtueller Mobilfunknetze (MVNO Europe). Nach einer Reihe spontaner freiwilliger Initiativen zielt die gemeinsame Erklärung darauf ab, einen stabileren Rahmen zu schaffen, damit aus der Ukraine geflohene Menschen in ganz Europa mit Familie und Freunden in der Heimat in Kontakt bleiben können.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Leben von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern dramatisch verändert. Schätzungsweise 4,2 Millionen Menschen sind in Nachbarländer geflohen, insbesondere nach Polen, Ungarn und Rumänien und in die Slowakei, von wo sie nach und nach in andere Mitgliedstaaten weiterreisen. Angesichts dieser unmittelbaren und weiter zunehmenden humanitären Krise ist es von entscheidender Bedeutung, dass ukrainische Flüchtlinge Zugang zu erschwinglichen Verbindungen haben, damit sie mit ihrer Familie und ihren Freunden in Kontakt bleiben, das Internet nutzen und auf verlässliche Informationen zugreifen können. Die Initiative mehrerer Telekommunikationsbetreiber, die Gebühren für Auslandsgespräche in die Ukraine und Roamingaufschläge für Geflüchtete in Europa zu erlassen oder zu senken, ist daher sehr zu begrüßen und sollte auf eine breitere und dauerhafte Grundlage gestellt werden.

Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, sagte:

„Die Möglichkeit, mit uns nahestehenden Menschen in Verbindung zu bleiben und Zugang zu Informationen zu erhalten, ist in Krisenzeiten ein Rettungsanker. Deshalb unterstützen wir gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Initiativen der Telekommunikationsbetreiber, Kriegsflüchtlingen eine erschwingliche Mobilfunkanbindung anzubieten. Wir würden weitere ähnliche Maßnahmen begrüßen, die unter diesen außergewöhnlichen Umständen ganz konkret etwas bewirken.“  

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu:

„In dieser Notlage haben viele Telekommunikationsbetreiber eine außergewöhnliche Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine bewiesen. Heute gehen sie noch einen Schritt weiter. Wir begrüßen die gemeinsame Erklärung europäischer und ukrainischer Betreiber, dank der die vom russischen Angriffskrieg betroffenen Menschen einfacher in Verbindung bleiben können. Dieses Engagement wird es erlauben, freiwillige Maßnahmen möglichst umfassend in ganz Europa anzuwenden. Flüchtlinge überall in Europa können zu Hause anrufen, und die Menschen in der Ukraine werden ihre Angehörigen im Ausland zu erschwinglichen Preisen erreichen können.“

Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die neue Roamingverordnung, Angelika Winzig (EVP, Österreich), erklärte:

„Ich begrüße den heutigen wichtigen Schritt für kostenloses Roaming für ukrainische Flüchtlinge. Unsere gemeinsamen Anstrengungen haben sich bezahlt gemacht, und als Berichterstatterin für die neue Roamingverordnung bin ich besonders dankbar, dass wir diese gemeinsame Erklärung unterstützen konnten. Durch niedrigere Obergrenzen auf der Vorleistungsebene können ukrainische Betreiber ihren Kunden einfacher kostenloses Roaming innerhalb der Europäischen Union anbieten, damit diese leichter mit ihren Familien und Freunden in der Ukraine in Kontakt bleiben können. Auf diese Weise wird ihnen in diesen schwierigen Zeiten keine zusätzliche finanzielle Belastung zugemutet. Ich freue mich auf weitere Initiativen.“

Gemeinsames Vorgehen der Betreiber aus der EU und der Ukraine

Nachdem sie bereits mit einer Reihe freiwilliger Maßnahmen in ganz Europa rasch auf die humanitäre Krise reagiert hatten, haben sich die Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet, die ukrainische Bevölkerung in diesen schweren Zeiten weiter zu unterstützen. In Anerkennung der Bedeutung der Konnektivität in Krisenzeiten besteht das Ziel der gemeinsamen Erklärung unter diesen außergewöhnlichen Umständen darin, einen koordinierten Ansatz festzulegen, damit sowohl die europäischen als auch die ukrainischen Betreiber weiterhin erschwingliche Verbindungen für Flüchtlinge aus der Ukraine bereitstellen können. Die Betreiber verpflichten sich, freiwillige Maßnahmen zu ergreifen, nämlich die Großkundenentgelte für Roaming und andere Entgelte, die sie einander in Rechnung stellen, zu senken, um Auslandsgespräche mit der Ukraine zu erleichtern. Dadurch werden die zusätzlichen Kosten für die Betreiber auf beiden Seiten so gering wie möglich gehalten, sodass jeder seine jeweiligen Ausgaben decken kann. Gleichzeitig verpflichten sich die ukrainischen Unterzeichner dieser Erklärung, die Vorteile der freiwilligen Maßnahmen ihrer EU-Partner an die Endnutzer weiterzugeben.

Die gemeinsame Erklärung wurde bereits von 24 in der EU ansässigen Betreibern unterzeichnet, darunter mehreren EU-weit tätigen Gruppen, dem Verband mehrerer Betreiber virtueller Mobilfunknetze (MVNO Europe) und allem drei Mobilfunkbetreibern mit Sitz in der Ukraine. Die Liste kann hier eingesehen werden. Die Unterzeichnung erfolgte unter der Schirmherrschaft und mit Unterstützung der Kommission und des Europäischen Parlaments und wurde auch vom Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der ukrainischen nationalen Regulierungsbehörde (NCEC) unterstützt. Dank dieser breiten Unterstützung können die freiwilligen Maßnahmen ausgeweitet werden, um so lange wie nötig eine erschwingliche Konnektivität zwischen der EU und der Ukraine zu fördern und die Maßnahmen stabiler und dauerhafter zu gestalten.

Die Erklärung steht allen Betreibern ab heute zur sofortigen Unterzeichnung offen. Sie gilt für einen Zeitraum von drei Monaten und wird überprüft, um der sich rasch verändernden Situation, ihren humanitären Zielen und der Frage Rechnung zu tragen, ob andere längerfristige Maßnahmen von Behörden bzw. der Industrie wirksamer wären. Die Kommission, das GEREK und die NCEC werden die Entwicklungen und die freiwilligen Maßnahmen ständig beobachten.

Weitere Maßnahmen der Betreiber

Die Unterzeichner dieser gemeinsamen Erklärung haben seit Beginn der Krise zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Konnektivität in allen Bereichen zu gewährleisten. EU-Telekommunikationsbetreiber haben Millionen von SIM-Karten kostenlos an Flüchtlinge aus der Ukraine verteilt. Zahlreiche Flüchtlinge, die solche SIM-Karten verwenden, profitieren auch von kostenlosen internationalen Anrufen in die Ukraine, und ihre Zahl nimmt zu. Einige Betreiber in der EU haben auch kostenloses Roaming ermöglicht und umsonst WLAN und Lademöglichkeiten in Grenzgebieten oder Notunterkünften bereitgestellt. Parallel dazu haben ukrainische Betreiber, die trotz der militärischen Aggression die Konnektivität innerhalb der Ukraine und mit der Ukraine aufrechterhalten, bereits zu Beginn dieser Krise Inlandsroaming sichergestellt und kostenloses internationales Roaming für Kriegsflüchtlinge angeboten.

EU-Mittel können zur Verbesserung der Kommunikation beitragen

Ergänzend dazu können die EU-Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Finanzierung von Maßnahmen nutzen, mit denen Flüchtlingen der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Kommunikationsdiensten ermöglicht wird. Über den ESF können beispielsweise Gutscheine für Flüchtlinge finanziert werden, mit denen sie Mobilfunkabonnements (SIM-Karten) erwerben können. Aus dem EFRE kann die Sicherung der lokalen Konnektivität durch Investitionen in Infrastruktur und zugehörige Ausrüstung zugunsten von Flüchtlingen unterstützt werden. Die Kommission hat im Rahmen ihrer Initiative „Kohäsionsmaßnahmen für Flüchtlinge in Europa“ (CARE) sichergestellt, dass die Regeln des ESF, des EFRE und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) flexibel angewandt werden können, damit die verfügbaren Mittel im derzeitigen Kontext rasch auf Soforthilfe umverteilt werden können. Diese Maßnahmen könnten zur Nachhaltigkeit der freiwilligen Maßnahmen beitragen, indem die privaten Akteure sowohl auf europäischer als auch auf ukrainischer Seite entlastet werden.

Weitere Informationen

Gemeinsame Erklärung und Unterzeichner

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. April 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg